TORLOPP GMBH

AGB

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Verkaufsbedingungen

Für Verkäufe und Angebote gelten ausschließlich nachfolgende Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende des Käufers gelten ausdrücklich als ausgeschlossen, es sei denn, sie sind von uns im Einzelfall ausdrücklich schriftlich als verbindlich anerkannt. Stillschweigen der Firma Torlopp GmbH gilt nicht als Einverständnis oder Anerkennung der Einkaufsbedingungen des Käufers. Bei etwaiger Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Auch bestätigte Preisvereinbarungen können bei Irrtum oder bei Veränderung der Einkaufs- und Lohnbasis neu festgelegt werden.

Der Versand erfolgt ab Werk auf Rechnung des Käufers. Selbst bei vereinbarter frachtfreier Lieferung trägt der Käufer die Gefahr.

Vom Vertrag entbindet uns das Bekanntwerden ungünstiger Vermögensverhältnisse des Käufers. Die Zahlung für bereits ausgeführt e Lieferungen wird dann sofort fällig.

Unsere Preise gelten, wenn nicht anders vereinbart, ab Werk, ohne Verpackung. Es werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet.

Angegebene Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Schadensansprüche, Deckungskauf etc. auf unsere Kosten lehnen wir grundsätzlich ab. – Fälle höherer Gewalt berechtigen uns, Lieferfristen zu verlängern oder vom Kauf zurückzutreten, auch teilweise.

Bei Bezahlung innerhalb von 10 Tagen werden 2 % Skonto gewährt. Bei Nichtinanspruchnahme sind unsere Rechnungen nach 30 Tagen in voller Höhe fällig. Bei verspäteter Zahlung ab Fälligkeitsdatum können Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz berechnet werden. Für den Bereich Prüfmittelüberwachung gelten abweichende Zahlungsbedingungen. Alle unsere Dienstleistungen sind Lohnarbeiten und innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto Kasse zahlbar.

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Mengen sind gestattet.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher Forderungen unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderungen. Wird die uns gehörende Ware vom Käufer verarbeitet oder unverarbeitet vor Bezahlung unserer Forderungen veräußert, so tritt er hierdurch bis zur vollen Tilgung unserer Forderungen die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an uns ab. Wird die Ware mit anderen vermischt oder verbunden, so steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu. Verpfändung oder Sicherungsübereignung unserer Ware an Dritte oder auch Abtretung der aus der Weiterbehandlung der Ware aufkommenden Forderungen vor unserer restlosen Befriedigung ist ausgeschlossen. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nach, so können wir die Wäre herausverlangen oder auf seine Kosten abholen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.

Wir behalten uns das Recht vor, den Versand ganz oder zeitweilig zu sperren.

Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach Empfang der Ware und vor ihrer Verwendung oder bei versteckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckungsmöglichkeit uns gegenüber schriftlich geltend gemacht werden. Der Kunde hat gegebenenfalls die Ware auf unser Verlangen zurückzusenden. Der Kunde hat unter Ausschluss von \Handlungs- und Minderungsrechten ausschließlich Anspruch auf kostenfreie Nachbesserung festgestellter Mängel. Wir sind nach unserer Wahl berechtigt, anstelle der Nachbesserung mangelfreie Ersatzstücke zu liefern. Ansprüche auf Folgenbeseitigung sind in jedem Fall ausgeschlossen. Hiervon bleibt unsere Haftung aufgrund zugesicherter Eigenschaften unberührt.

In jedem Fall haften wir für eigenes bzw. uns zuzurechnendes fremdes Verschulden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei allen angegebenen Normen-Vorschriften sowie Zeichnungsständen gelten jeweils die neuesten Fassungen bzw. Zeichnungsstände, falls in der Bestellung nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung (auch Wechselzahlung) ist Dägeling.
Gerichtsstand ist Itzehoe.

Einkaufsbedingungen

Für unsere Bestellungen gelten ausschließlich nachfolgende Einkaufsbedingungen. Entgegenstehende des Verkäufers gelten ausdrücklich als ausgeschlossen, es sei denn, sie sind von uns im Einzelfall ausdrücklich schriftlich als vereinbart anerkannt. Stillschweigen der Fa. Torlopp GmbH gilt nicht als Einverständnis oder Anerkennung der Lieferbedingungen des Lieferers. Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen.

Davon abweichende Vereinbarungen oder mündliche oder telefonische Bestellungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

Die Auftragsannahme ist innerhalb von 5 Arbeitstagen zu bestätigen, nicht oder später bestätigte Aufträge können wir widerrufen. Durch die Auftragsannahme erklärt der Lieferer sein Einverständnis mit diesen Einkaufsbedingungen.

Von uns genannte Liefertermine sind genau einzuhalten. Bei Nichteinhaltung dieser Lieferfristen können wir ohne Nachfristsetzung die Rechte des Paragraph 326 BGB geltend machen und insbesondere Deckungskauf vornehmen.

Vereinbarte Preise sind frei unserem Lager zu verstehen. Die in der Bestellung genannten Preise sind Festpreise und haben Gültigkeit bis zur Auslieferung. Preiserhöhungen bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung.

Die Bezahlung erfolgt wahlweise nach Waren- oder Rechnungseingang innerhalb von 10 Tagen mit Abzug von 3 % Skonto oder nach 30 Tagen netto.

Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizulegen unter Angabe der Bestell-Nummer sowie der sonstigen für die Bestellung vereinbarten und erforderlichen Daten. Ebenfalls sind die einzelnen Packstücke positionsweise mit Inhalt, Stückzahl und Materialangaben zu kennzeichnen.

Sollten diese Einkaufsbedingungen teilweise unwirksam sein, so werden die Wirksamkeit der anderen Bedingungen hiervon nicht berührt.

Bei allen angegebenen Normen-Vorschriften sowie Zeichnungsständen gelten jeweils die neuesten Fassungen bzw. Zeichnungsstände, falls in der Bestellung nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

Zur Untersuchung der Waren sind wir nicht verpflichtet. Beanstandungen können auch noch vorgenommen werden, wenn sich die Fehler erst bei der Verarbeitung herausstellen. Wir sind berechtigt, die Mängelbeseitigung auf Kosten des Lieferers vorzunehmen.

Arbeitsausstände, Betriebsstörungen sowie Betriebsbeschränkungen und ähnliche Fälle, welche die Verringerung des Verbrauchs zur Folge haben, gelten als höhere Gewalt und befreien uns von der Abnahme.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung (auch Wechselzahlung) ist Dägeling.
Gerichtsstand ist Itzehoe.